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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen
der city-map Internetmarketing AG und der angeschlossenen
Kooperationspartner und Lizenznehmer
(im Folgenden "city-map" genannt)

§1 Vertragsabschluss

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden und city-map geschlossenen Verträge über die von city-map angebotenen Dienste und Leistungen. Zu den Diensten und Leistungen zählen insbesondere die Leistungen einer Internetagentur (Webdesign, Webhosting, Internetmarketing, SEO usw.) sowie die Platzierung auf den Internet-Markplätzen/-Verzeichnissen von city-map.

Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die city-map nicht ausdrücklich anerkennt, sind für city-map unverbindlich, auch wenn city-map ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn city-map in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausführt.

Angebote von city-map sind freibleibend. Der Nutzungsvertrag über die von city-map angebotenen Dienste, Leistungen und Systeme kommt mit city-map erst nach Vertragsbestätigung durch city-map zustande

Soweit city-map kostenlose Dienste oder Leistungen anbietet und/oder zur Verfügung stellt, kann der Kunde diese erst nach der von city-map jeweils vorgesehenen Registrierung in dem von city-map jeweils angebotenen Umfang nutzen.

§2 Leistungsumfang, Leistungsänderungen und Vertragsfortführung

  1. Der Umfang der Leistungen von city-map ergibt sich aus den Systembeschreibungen, den Nutzungsbedingungen und aus den hierauf bezugnehmenden Einzelangaben im Auftrag und/oder Angebot sowie ergänzend aus diesen AGB.
  2. Die Webhosting-Leistungen von city-map für Präsentationen im Internet werden weltweit auf Grundlage der im Internet verfügbaren Datenübertragungswege erbracht.
  3. city-map behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, bei Vorliegen eines triftigen Grundes in für den Kunden zumutbarer Weise zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Soweit city-map kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, erfolgt dies ohne einen Anspruch des Kunden auf deren Bereitstellung. city-map ist daher berechtigt, diese jederzeit und ohne Vorankündigung nach eigenem Ermessen zu ändern und/oder einzustellen. Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche des Kunden ergeben sich daraus nicht.
  4. city-map behält sich bei den laufenden Diensten und Leistungen eine Änderung der Preise vor. city-map wird den Kunden schriftlich über Preisänderungen informieren. Eine Preisänderung wird jedoch erst nach Ablauf eines vollen Vertragsjahres auf den Vertrag angewendet. Im Falle einer Preisänderung von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Preiserhöhung zum nächstmöglichen Kündigungstermin ordentlich zu kündigen. Eine Kündigung bedarf der Textform. Zur Wahrung der Frist ist der Eingang der Kündigung bei city-map maßgeblich. Kündigt der Kunde den Vertrag wegen einer Preiserhöhung, wird der Vertrag noch auf der Grundlage der bis zu der Erhöhung geltenden Preise abgewickelt.
  5. Ist der Vertragspartner des Kunden ein Lizenznehmer des city-map Lizenz-Systems und scheidet der Lizenznehmer aus dem city-map Lizenz-System aus, so hat der Lizenznehmer ein Wahlrecht, ob er die bisherigen über das city-map-System bezogenen Leistungen für den Kunden selbst anbietet und fortführt oder aber dieser Vertrag im Hinblick auf die city-map-Produkte- und Dienstleistungen mangels Fortführung von der city-map Internetmarketing AG, Schiffertorsstraße 2, 21682 Stade, fortgeführt wird. Für den Fall der Vertragsfortführung durch die city-map Internetmarketing AG übernimmt diese die mit dem Vertragsabschluss verbundenen vertraglichen Verpflichtungen im Hinblick auf city-map-Produkte und -Dienstleistungen gegenüber dem Kunden, soweit der Kunde der Vertragsdurchführung durch die city-map Internetmarketing AG nicht innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung bei ihm widerspricht.

§3 Besondere Regelungen für Verknüpfung mit Marktplätzen

  1. Der Kunde ist zur sachgerechten Nutzung der city-map Dienste (Verzeichnisse/Marktplätze) verpflichtet. Er hat insbesondere
    1. übergebene Zugangsdaten geheim zu halten;
    2. city-map erkennbare Mängel oder Störungen unverzüglich anzuzeigen;
    3. die Datenschutzbestimmungen und Urheberrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte bezüglich des Inhalts der Präsentation und der Anwendung der erhaltenen Daten zu beachten;
    4. keine Inhalte mit gesetzlich verbotenem Inhalt einzupflegen.

  2. Die Inhalte der Internetpräsentation werden vom Kunden vorgegeben und mit Bezahlung der Abschlussrechnung von diesem als abgenommen bestätigt.

§4 Besondere Regelungen für Hostingdienste

Soweit city-map zur Erbringung der vertraglichen Leistungen die Software eines Drittunternehmens verwendet und/oder Hostingleistungen durch Drittanbieter erbracht werden, kann city-map keine Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit dieser Leistungen übernehmen. city-map ist stets darum bemüht, nur mit zuverlässigen Drittunternehmen zusammen zu arbeiten. Etwaige Leistungsbestandteile, die unter Zuhilfenahme von Drittanbietern erbracht werden, sind im Angebot als solche kenntlich gemacht.

§5 Besondere Regelungen für Erstellung von Internetauftritten und Werbemitteln

  1. Die Gestaltungen des Internetauftritts/der Werbemittel werden von city-map entwickelt und mit Bezahlung der Abschlussrechnung vom Kunden als abgenommen bestätigt. Eine rechtliche Überprüfung der von city-map erbrachten kreativen Leistungen, z.B. auf etwaige Verstöße gegen fremde Marken- und Urheberrechte oder sonstigen Leistungsschutzrechte und auf etwaige Verstöße gegen geltendes Lauterkeitsrecht ist keine geschuldete Leistung von city-map. city-map haftet nicht für Sachaussagen, die in den Internetauftritten enthalten sind.
  2. Nutzungsrechte: Das Urheberrecht entsteht automatisch mit Erstellung eines Webprojektes. Zum Webprojekt zählt: Von city-map entwickelter Text, Software, Bilder, Fotos, Grafiken, Filme, Musik, Sound und der Quellcode der gebuchten Funktionen. Das Urheberrecht ist nicht an den Kunden übertragbar. Die Rechte an den überlieferten Leistungen verbleiben, sofern Nutzungsrechte an Urheberrechten oder sonstige Leistungsschutzrechte bestehen, bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung allein bei city-map. Die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte steht unter dem Vorbehalt einer vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Für den Falle eines Zahlungsverzugs durch den Kunden behält sich city-map vor, bereits zur Verfügung gestellte Leistungen zurückzufordern und/oder Unterlassungsansprüche gegen Nutzungshandlungen geltend zu machen.

    Die Nutzungsrechte am Webprojekt werden dem Kunden für die Dauer des Vertrages zur einfachen (nicht ausschließlichen) Nutzung eingeräumt. Eine Weitergabe/Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte steht unter dem Vorbehalt einer schriftlichen Zustimmung von city-map.

    Der Quellcode bleibt auch nach Vertragsende Eigentum von city-map und ist nicht übertragbar. Zeitlich unbefristete, übertragbare, aber nicht ausschließliche Nutzungsrechte für Texte, Bilder, Fotos, Grafiken, Filme, Musik und Sound können vom Kunden für eine Einmalzahlung in Höhe von 25% des Auftragswertes erworben werden, unter der Voraussetzung, dass sämtliche Hinweise (insbesondere Copyright- und Meta-Hinweise) auf city-map entfernt werden.

§6 Haftungsbeschränkung

  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind gegenüber city-map ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seitens city-map vorliegt. Entsprechendes gilt bei Einschaltung von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Seiten city-map. city-map haftet jedoch auch für Schäden, die von city-map oder deren Erfüllungsgehilfen durch fahrlässige Pflichtverletzungen der von city-map übernommenen vertraglichen Verpflichtungen verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten); in diesen Fällen haftet city-map jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von city-map oder deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen beruhen, haftet city-map nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  2. city-map haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der von ihr im Kundenauftrag übermittelten Informationen. Des Weiteren haftet city-map nicht für rechtswidrige Handlungen Dritter, die unter Ausnutzung der angebotenen Dienste vorgenommen werden.
  3. Beruht ein Schaden auf einem Ereignis, das aus z.B. einem Leitungsausfall im Internet stammt, so gelten die im Verhältnis vom Leitungsbetreiber und city-map anwendbaren Bestimmungen auch für die Haftung von city-map gegenüber ihren Kunden.

§7 Kündigung

Das Vertragsverhältnis dauert mindestens ein Jahr. Die Mindestlaufzeit des Vertrages berechnet sich ab dem Datum der letzten von city-map an den Kunden gestellten Rechnung. Leistungserweiterungen im laufenden Vertragsjahr führen zu einem neuen Vertragsjahr. Das Vertragsverhältnis verlängert sich zudem um jeweils ein weiteres Jahr, wenn es nicht wie nachstehend gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien zum Ablauf eines jeden Vertragsjahres, gerechnet ab dem Datum der letzten Rechnung gekündigt werden. Die Kündigungserklärung muss dem Kündigungsempfänger mindestens 4 Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen. Andere Kündigungsfristen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch city-map. Das Recht der Vertragsparteien, den Vertrag bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt.

§8 Zahlungsbedingungen

  1. Die Entgelte für einmalige und laufende Leistungen werden, soweit im Auftrag nichts Abweichendes vereinbart, sofort bzw. jeweils für ein Jahr im Voraus fällig und per Rechnung oder Bankeinzug ohne Abzug bezahlt. Eine monatliche Zahlungsweise der laufenden Entgelte ist nur bei Bankeinzug möglich.
  2. Die Entgelte werden nach Auftragserteilung und Rechnungslegung fällig. Andere Zahlungsweisen sind nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung möglich.
  3. Zu Teilleistungen oder Kürzungen ist der Kunde nicht berechtigt.

§9 Zahlungsverzug

  1. Befindet sich der Kunde mit einem Betrag, der mindestens zwei Monatszahlungen entspricht, im Zahlungsverzug oder verweigert er die Zahlung, ist city-map berechtigt, die vertragliche Leistung bis zur vollständigen Bezahlung zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Entgelte in voller Höhe zu zahlen. Eine Wiederanschaltung kann vom Kunden erst nach vollständiger Bezahlung der offenen Beträge verlangt werden.
  2. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche und Kosten sowie das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages wegen Zahlungsverzuges bleibt city-map vorbehalten.

§10 Rechte des Nutzers, Erstattungen

  1. Gegen Ansprüche von city-map kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
  2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von city-map liegen und die city-map die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen, hat city-map nicht zu vertreten. Als solche Ereignisse gelten z.B. Streik, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, sowie Störungen im Bereich der Dienste der Leitungsanbieter.
  3. Dauert ein Ausfall, der erheblich ist, länger als zwei Tage an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Ausfalls bis zur Beseitigung der Behinderung zu mindern, es sei denn, der Kunde hat den Ausfall zu vertreten. Ein erheblicher Ausfall liegt dann vor, wenn im Internet nicht mehr auf die city-map Infrastruktur zugegriffen werden kann. Dauert ein erheblicher Ausfall länger als zwei Monate, sind der Kunde und city-map berechtigt, diesen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
  4. Eine weitergehende Rückvergütung von anderen Entgelten bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von city-map liegenden Störung ist ausgeschlossen.
  5. Hat city-map oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eine Ausfallzeit schuldhaft verursacht, die über den genannten erheblichen Zeitraum hinaus andauert, so wird die Präsentation des Kunden im Anschluss an das laufende Vertragsjahr kostenfrei über den Beendigungstermin hinaus um die Ausfallzeit hinaus verlängert.

§11 Datenschutz

  1. Die gegenüber city-map unterbreiteten Informationen gelten als nicht vertraulich und sind zur Veröffentlichung bestimmt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  2. Grundlage der Datenerhebung und -verarbeitung ist die Erfüllung eines Vertrags gemäß Art. 6 Abs. 1 b) EU-DSGVO. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Verwendung oder die Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt.

§12 Gerichtsstand und salvatorische Klausel

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
  2. Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von city-map.
  3. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
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